Rechtstipp: Wertminderung bei Oldtimern

von Christian Sch… 01/11/2018
Szenethema
Rechtstipp: Wertminderung bei Oldtimern

Eine interessante Entscheidung des obersten Gerichtshofes gab es bezüglich der Wertminderung durch Unfallschaden bei Oldtimern. Der Oberste Gerichtshof hat nun in Österreich erstmals über die Frage des Wertminderungsanspruches bei Oldtimerfahrzeugen entschieden. Die Kanzlei von Mag. Günter Lippitsch war mit einer außerordentlichen Revision erfolgreich; der Oberste Gerichtshof sagt im Wesentlichen:

- Bei Beschädigung einer Sache (Oldtimerfahrzeug) sind nicht nur die Reparaturkosten zu ersetzen, sondern es ist gegebenenfalls auch jene Wertminderung auszugleichen die im konkreten Fall auf Grund der gefühlsmäßigen Abneigung potentieller Käufer gegen (auch fachgerecht) reparierte Sachen eintritt.
- Maßgebend ist die Differenz zwischen dem Wert vor der Beschädigung und jenem nach der Reparatur.
- Die Feststellung dieser Werte (des Oldtimerfahrzeuges vor der Beschädigung und nach der Reparatur) ist Tatfrage.
- Vorschäden können zwar für die Frage relevant sein, ob eine Wertminderung eingetreten ist; sie sind aber kein Grund, eine festgestellte Wertminderung nicht zu ersetzen.

Diese Rechtsmeinung zum sogenannten merkantilen Minderwert bei Oldtimerfahrzeugen wird bereits seit einigen Jahren von Dr. Lippitsch und SV-Komm. Rat Franz Steinbacher vertreten. Bis dato war es auf Grund geringer Streitwerte jedoch nicht möglich, eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu erreichen. Eine wesentliche Grundlage für die rechtliche Auseinandersetzung war das Privat-Gutachten des SV-Komm. Rat Franz Steinbacher, dem letztendlich Folge gegeben wurde. Viele namhafte Kfz-Sachverständige waren in der Vergangenheit gehalten, die deutsche Judikatur für die Argumentation der Wertminderung zu bemühen. Die nunmehr ergangene Entscheidung ermöglicht die problemlose Bezugnahme für Sachverständige, die mit der Ermittlung (und Berechnung) der Wertminderung eines (originalen und erhaltenswürdigen) Oldtimerfahrzeuges befasst worden sind.

Mehr Infos unter: www.oldtimer-anwalt.at