Einzelgenehmigung ohne Papiere – neue Regeln

von Christian Sch… 05/03/2023
Szenethema
Einzelgenehmigung ohne Papiere – neue Regeln

Im Prinzip ist es relativ einfach in Österreich ein historisches Fahrzeug ohne Papiere wieder legal auf die Straße zu bringen. Das heißt aber nicht, dass man jede Sorgfalt vermissen lässt, als Käufer ist man hier schon gefordert zu recherchieren und zu dokumentieren. Viele sind sich über die Tragweite einer „eidesstattlichen Erklärung“ nicht bewusst. Ebenso wenig wird die Geschichte oder der Ankauf dokumentiert, Typenschilder weggeworfen, Nummern beim Sandstrahlen oder Lackieren zerstört und vieles mehr.

Hier ein paar grundlegende Tipps (Stand Jänner 2023):

1) Dem Verkäufer „auf die Zehen steigen“ und alle verfügbaren Dokumente mitnehmen.  Prüfen woher das Fahrzeug stammt, ist der Verkäufer berechtigt es zu verkaufen, man kann auch im Grundbuch prüfen, ob er z.B. der Eigentümer der Liegenschaft ist wo das Objekt zum Verkauf angeboten wird, auch eingetragen ist. Absolutes Minimum ist ein Kaufvertrag mit dem Vermerk „keine Fahrzeugpapiere vorhanden“ und eine Kopie (Foto) eines Ausweises des Verkäufers.

Auf der Website des Versicherungsverbandes kann geprüft werden, ob die Fahrgestellnummer schon eingetragen ist – das beste Ergebnis ist „kein Fahrzeug mit dieser Nummer bekannt“. Vorsicht: wenn das Kaufobjekt dort aufscheint, fährt unter Umständen wer anderer mit dem Typenschein herum!

2) Dokumentation ist alles: Gleich beim Kauf, spätestens unmittelbar danach sollten alle Nummern und Typenschilder fotografiert und auch in Papierform archivieren. Das ist besonders wichtig, wenn es sich um besonderes Modell handelt.

3) Behördenwege und Papierkram – was wird benötigt:

Datenbankauskunft – siehe Pkt. 1, Verlustanzeige über den Typenschein bei Gemeinde oder Magistrat (das bedeutet nicht, dass man die Dokumente verloren hat, man zeigt nur an, „dass sie in Verlust geraten, sind“), „Zustimmungserklärung“ der BH (Hauptwohnsitz des derzeitigen Besitzers, dieses Schriftstück besagt, dass nach dem Fahrzeug nicht gefahndet wird und keine Bedenken gegen die Einzelgenehmigung bestehen.

Eidesstattliche Erklärung (Mustertext gibt es beim ÖMVV). Diese Erklärung muss nicht bei einem Notar abgegeben werden, es genügt der richtige Text und die eigenhändige Unterschrift mit der Beilage eines amtlichen Ausweises (Führerschein, Reisepass) – um die Echtheit der Unterschrift zu dokumentieren. Für die Einzelgenehmigung bei der Landesregierung braucht man dann noch ein technisches Datenblatt oder Gutachten (z.B. über das Baujahr, Lautstärkenwerte, Originalität, Eintrag in die „Liste der historischen Fahrzeuge“) – hier ist es sinnvoll den Fall im Vorfeld mit der Prüfstelle abzusprechen, auch darzulegen, welche konkreten Unterlagen man hat. Oft ist es sinnvoll ein Sachverständigengutachten mit all diesen „Eckpunkten“ und  vollständigem Datenblatt zu besorgen.

Das klingt alles recht bürokratisch, vieles kann aber mittlerweile online erledigt werden.

 

TEXT: Ing. Karl Eder