Ausnahmeregelung für Historische LKW

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Ausnahmeregelung für Historische LKW
Szene

Ausnahmeregelung für Historische LKW: Es ist schon lange ein dringender Wunsch der Brummi-Szene, das Historische LKW vom in Österreich geltenden Wochenendfahrverbot ausgenommen werden. Nun hat sich das KHMÖ (Kuratorium Historische Mobilität Österreich) vorgenommen dies endlich umzusetzen und dahingehend einen Vorschlag für eine entsprechende Änderung im § 42 Abs 3 StVO 1960 an das BMVIT übermittelt um die historischen LKW als Ausnahmen in den Gesetzestext aufzunehmen.

(3) Von den im Abs. 1 und 2 angeführten Verboten sind Fahrten ausgenommen, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, von Postsendungen sowie periodischen Druckwerken oder der Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbaren Reparaturen an Kühlanlagen, Wasser- oder Energieversorgungsanlagen oder von Kanalgebrechen, dem Abschleppdienst, der Pannenhilfe, dem Einsatz in Katastrophenfällen, dem Einsatz von Fahrzeugen des Straßenerhalters zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs, dem Einsatz von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Müllabfuhr oder dem Einsatz von Fahrzeugen eines Linienverkehrsunternehmens zur Aufrechterhaltung des regelmäßigen Linienverkehrs dienen, Fahrten mit historischen Fahrzeugen (§ 2 Abs. 1 Z 43 KFG 1967) oder mit Fahrzeugen nach Schaustellerart (§ 2 Abs. 1 Z 42 KFG 1967) und mit Fahrzeugen der Berufsgruppe der Beleuchter und Beschaller zum und vom Ort der Auftragserfüllung sowie unaufschiebbare Fahrten mit Lastkraftwagen des Bundesheeres, mit selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, zur Durchführung humanitärer Hilfstransporte sowie Fahrten im Ortsgebiet an den letzten beiden Samstagen vor dem 24. Dezember.

Ob es gelingt - wir werden berichten.

Leider nein. Der vorgeschlagene Text liegt nach wie vor im Verkehrsministerium und harrt der Umsetzung.